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© Paul Landl, www.landl.cc

Neues Rechtsgutachten zur Volksbefragung von Verfassungsexperten Em. o. Univ. Prof. Dr.Dr. Heinz Mayer

Die Volksbefragung in Graz hätte nicht abgelehnt werden dürfen. Verfassungexperte Em. O. Univ. Prof. Dr.Dr. Heinz Mayer bestätigt: Die Rechtslage wurde vom Gemeinderat (als Behörde) mehrfach und gravierend verkannt. Die Volksbefragung muss daher durchgeführt werden. Die GrazerInnen fordern weiter ihr Recht ein. Dafür protestierten letzten Freitag mehr als 1.000 Menschen trotz eisiger Kälte in einem Marsch. Nur die Volksbefragung kann den Konflikt in der Stadt Graz beenden.

Über 10.000 GrazerInnen haben gemeinsam die Volksbefragung zum Murkraftwerk gefordert. Mit juristischen Mitteln versuchte man diese ausgerechnet von Seiten der Stadt Graz zu umgehen. Den GrazerInnen nimmt man damit nicht nur ihre Stimme, sondern vor allem ihr Recht auf ihre demokratische Entscheidung.

Ein neues Rechtsgutachten des renommierten Verfassung- und Verwaltungsrechtssexperten Em. O. Univ. Prof. Dr.Dr. Heinz Mayer kritisiert den Bescheid des Präsidialamts scharf: „Der Bescheid zur Abweisung ist rechtlich nicht haltbar. Die im Gutachten angestellten Überlegungen zeigen deutlich, dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Graz im angefochtenen Bescheid die Rechtslage mehrfach und gravierend verkennt (S. 8).Das Rechtsgutachten legt klar dar, dass die Entscheidung des Gemeinderates aufgrund eines unrechtmäßigen Bescheids gefällt wurde. Die Volksbefragung hätte nicht abgelehnt werden dürfen.“

Im Gutachten wird unter anderem festgestellt

  • Der Gemeinderat der Stadt Graz verkennt im angefochtenen Bescheid, dass eben nicht nur die Frage der Vollziehung aus dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, sondern auch alle sonstigen „die Gemeinde betreffenden politischen Entscheidungen und Planungen“ Gegenstand einer Volksbefragung sein können. (S.8)
  • Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Graz ignoriert im vorliegenden Bescheid, dass das Steiermärkische Volksrechtegesetz bei der Festlegung des Gegenstandes die verschiedenen Instrumente differenziert (…). Dies zu verkennen bewirkt eine klare Rechtswidrigkeit. (S. 8f)
  • Die Formulierung der gestellten Frage ist (…) insofern eindeutig, als sie unmissverständlich sämtliche von der Stadt Graz in ihrem eigenen Wirkungsbereich zum Bau der Mur-Staustufe in Zukunft noch zu treffenden Maßnahmen erfasst. (S. 9)
  • Wenn in der Bescheidbegründung zahlreiche Maßnahmen dargelegt werden, die von der Stadtgemeinde Graz bereits getroffen wurde, so ist das so lange irrelevant, als noch Entscheidungen, Planungen oder Vollzugsakte aus dem eigenen Wirkungsbereich ausständig sind. (S. 10)

Für Clemens Könczöl, Sprecher der Plattform „Rettet die Mur“ ist klar: „Die Volksbefragung muss durchgeführt werden. Kein Politiker hat das Recht den Menschen ihre demokratische Volksbefragung zu nehmen.“ Auch Christine Barwick von der Plattform betont: „Das Gutachten belegt deutlich, dass der Antrag auf die Volksbefragung rechtsgültig ist. Wir fordern, dass jegliche Bauarbeiten sofort eingestellt werden. Die Volksbefragung muss so rasch wie möglich eingeleitet und das Ergebnis akzeptiert werden.“

Mit hunderten GrazerInnen fordert die Bürgerinitiative „Rettet die Mur“ genau das ein. 1.000 marschierten am 6. Jänner trotz Kälte. Ein weiterer Marsch ist am 21. Jänner in Graz geplant. Man tritt für das Recht der GrazerInnen auf eine funktionierende Demokratie ein. Diesmal geht es in die Grazer Innenstadt.



Gutachten zum Download:

 


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