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„Energie Steiermark-Enteignungen“ gestartet

EStAG nimmt AnrainerInnen Eigentumsrechte – selbst eigenen Kunden wird der Prozess gemacht

Bereits am Montag startet ein Enteignungsverfahren für die Staustufe. Die Energie Steiermark will Zwangsrechte auf den Grundstücken entlang der Mur eingeräumt haben. Insgesamt sind über 200 Personen betroffen. Prozessiert wird auch gegen Kunden von EStAG und Energie Graz. Dabei behauptet die EStAG noch keine Investitionsentscheidung getroffen zu haben.

Noch gibt es innerhalb der EStAG keine Investitionsentscheidung für den Bau einer Murstaustufe in Graz. Trotzdem lässt die Energie Steiermark am Montag ein Enteignungsverfahren gegen über 200 Eigentümer der Langedelwehrsiedlung starten. Sie müssten dem Konzern Zwangsrechte einräumen, damit die Staustufe und damit auch der Zentrale Speicherkanal gebaut werden können. Das Verfahren startet am Montag, 7. März um 9:30 im Brauhaus Puntigam.

Insgesamt 202m² sollen dauerhaft für technische Bauwerke der Murstaustufe in Anspruch genommen werden. Noch einmal so viel Grund für die Bauphase. Lediglich 17.768€ an Entschädigung will die EStAG allen Eigentümern zahlen. Das sind pro Person im Schnitt weniger als 100€. Die betroffenen Grundstücksflächen stünden den Eigentümerinnen dann jedoch de facto nur mehr auf dem Papier zu Verfügung.

Die EStAG schreckt dabei nicht davor zurück, auch gegen eigene KundInnen zu prozessieren um ihre Staustufe durchzusetzen. Schließlich sind viele AnwohnerInnen der Langedelwehrsiedlung selbst KundInnen des Stromkonzerns.

Dass mitten in der Landeshauptstadt gegen Eigentumsrechte betroffener GrazerInnen vorgegangen wird, sollte auch Bürgermeister Nagl endlich zu denken geben. Er ist es, der als Bürgermeister dieses unwirtschaftliche EStAG-Projekt gemeinsam mit den rechtlich nicht notwendigen Zentraler Speicherkanal (ZSK) vorantreibt. Die Zwangsrechte betreffen auch unzählige Kunden der Energie Graz.

Für die AnrainerInnen bedeutet das nicht nur den Verlust ihrer uneingeschränkten Eigentumsrechte, sondern im Falle der Umsetzung des Projekts unter anderem massive Belastungen durch Lärm und Feinstaub. Direkt vor ihrer Haustüre würden beispielsweise Spundwände tief in die Erde geschlagen. Schwere Baumaschinen müssten für den Bau der Staustufe und des Kanals auffahren - die Uferbäume gerodet werden.

„Dass man ohne überhaupt eine Investitionsentscheidung vorliegen zu haben bereits anfängt, gegen privates Eigentum ad personam vorzugehen, ist ungeheuerlich“, erklärt Clemens Könczöl, Sprecher der Plattform „Rettet die Mur“, „Die EigentümerInnen am Langedelwehr wären die ersten Opfer der Staustufe. Wären sie enteignet, würden sie mitten im Zentrum der Bauarbeiten liegen und hätten mit massiven Belastungen zu rechnen. Die Bürgerinitiative steht hier jedenfalls hinter den Betroffenen und sichert ihnen jede Unterstützung zu.“

Auch Assoz. Prof. Dr. Steven Weiss macht deutlich: „Ich frage mich, ob die Bevölkerung hier bewusst hinters Licht geführt wird. Einerseits hat man keinen Investitionsbeschluss, anderseits treibt man im Stillen die Vorbereitungen voran und geht nun sogar soweit AnrainerInnen zu enteignen! Will ein Landesstromversorger wirklich in dieser Härte und entgegen aller Verluste gegen die eigenen Kunden vorgehen? Klar ist: Dieses Spiel werden sich die GrazerInnen nicht mehr gefallen lassen. “

Kundmachung des Verfahrens (PDF)

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Reitschulgasse 5
8010 Graz

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