Über 10.000 GrazerInnen haben sich für einen Volksentscheid zur Mur-Staustufe ausgesprochen. Die GrazerInnen wollen eine Befragung und mitentscheiden, was mit ihrem Fluss in Graz passiert. Die Volksbefragung wurde jedoch von den Stadtjuristen unter Bürgermeister Nagl abgewürgt. Die Meinung der BürgerInnen ist nicht erwünscht. Dabei haben sich die juristischen Argumente bereits nach nur einer Woche in Luft aufgelöst.
Gegen den Bescheid der Stadtjuristen legt die Plattform „Rettet die Mur“ nun Beschwerde ein. „Wir werden es nicht hinnehmen, dass unter Bürgermeister Nagl 10.000 GrazerInnen einfach der Mund verboten wird. Man will ihnen das Recht auf eine Befragung absprechen,“ bekräftigt Christine Barwick, Zustellungsbevollmächtigte für die Volksbefragung und Mitglied der Plattform „Rettet die Mur“.
Die Juristen behaupten, dass alle Entscheidungen gefallen wären und es sich demnach um kein „künftiges“ Projekt handelt würde. Bereits eine Woche nach dem Bescheid haben sich diese Argumente jedoch in Luft aufgelöst – die Wien Energie will sich aktuell nicht an dem unwirtschaftlichen Projekt beteiligen. Somit existiert weiterhin kein offizieller Baubeschluss und auch kein Investor. Für eine Volksbefragung zu dem Thema wäre es aber zu spät, so die Juristen. Dabei wäre es möglich gewesen die Befragung bereits letzten Sonntag durchzuführen.
Die Beschwerde gegen den Bescheid wurde gemeinsam mit der List Rechtsanwalts GmbH und der Initiative „Mehr Demokratie“ erarbeitet. Sie ergeht an das Landesverwaltungsgericht Steiermark und bezieht sich sowohl auf die Rechtswidrigkeit des Inhalts, als auch auf die Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften. Es wird klargestellt, dass die Antragsvoraussetzungen gemäß dem Stmk. Volksrechtegesetz erfüllt wurden. Auch die Eindeutigkeit der Fragestellungen ist gegeben und der Wirkungsbereich der Stadt Graz im Detail definiert. Das Präsidialamt der Stadt Graz selbst hatte die Fragestellung ja im Vorfeld als zulässig bewertet.
„Meiner Meinung nach ist der Antrag für die Volksbefragung in der vorliegenden Form rechtsgültig. Sie ist von der Stadt Graz durchzuführen. In der Beschwerde wird klar dargelegt, dass die Fragestellung in Verbindung mit dem Erklärungstext unmissverständlich ist. Das Volksrechtegesetz sollte dazu dienen, Bürgerbeteiligung zu ermöglichen - nicht sie zu verhindern“, bezieht Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List zur Rechtslage Stellung.
„Es ist beschämend, dass man die Rechte der BürgerInnen nicht anerkennt, sondern stattdessen auf juristischem Wege versucht, einen Volksentscheid zu umgehen. Als gewählter Volksvertreter müsste man eigentlich klar auf der Seite der GrazerInnen stehen,“ sagt Clemens Könczöl, Sprecher der Plattform „Rettet die Mur“, „Wir werden weiter die Stimme der Mur sein und für das Recht der Menschen eintreten, ihre Entscheidung zu treffen. Wenn nötig, gehen wir durch alle Instanzen. Im Jahr 2010 wollte Bürgermeister Nagl noch selbst eine Befragung durchführen – jetzt könnte er dies endlich nachholen.“
Die Möglichkeit zu entscheiden haben die GrazerInnen in jedem Fall: Die Plattform bereitet gerade eine Aktion zum Stromwechsel vor. Der Stromanbieter kann in Österreich frei gewählt werden. Betreiber einer unwirtschaftlichen Staustufe muss man nicht unterstützen. Es wird zum Wechsel aufgerufen.
"Rettet die Mur" reicht eine Beschwerde gegen den Bescheid der Stadt Garz ein. Sie bezieht sich sowohl auf die Rechtswidrigkeit des Inhalts, als auch auf die Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften.
Hier gibt es aktuelle Informationen über die Situation an der Baustelle. Wir halten euch über die Aktivitäten vor Ort am Laufenden:
Das Projekt "Mur findet Stadt" ist eine Jahrhunderchance für Graz. Freizeit- und Naturraum würden dadurch verbunden, der Mur Raum zurück gegeben und eine neue Verbindung zwischen den GrazerInnen und dem frei fließenden Fluss geschaffen.
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